Neustadt in Holstein (niederdeutsch: Niestadt in Holsteen) ist eine Stadt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Gegründet wurde sie im Jahr 1244 von Adolf IV
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
15.288 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23730
Vorwahl
04561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt in Holstein
Markt 1
23730 Neustadt in Holstein
2. Amtsgericht Neustadt in Holstein
Am Markt 3
23730 Neustadt in Holstein
3. Polizei Neustadt in Holstein
Mühlenstraße 1
23730 Neustadt in Holstein
Gemeinde Neustadt in Holstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Eine Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 8. Februar 2024 behandelte den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite) und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97.
- Die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten Anträge zur Beibehaltung und Änderung von Bebauungsplänen, insbesondere zum Verbot von Schottergärten und anderen Versiegelungen von Grünflächen in Vorgärten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.